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Unterricht |
wöchentliche Unterrichtszeit |
Kosten pro Monat |
Gesangsunterricht für Erwachsene und Kinder |
30 Minuten |
55,00 -€ |
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45 Minuten |
82,50 € |
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60 Minuten |
110,00 € |
Unterricht |
wöchentliche Unterrichtszeit |
Kosten pro Monat |
Kinderstimmbildung (Gruppenunterricht für Kinder) |
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2er-Gruppe |
30 Minuten |
32,50 -€ |
2er-Gruppe |
45 Minuten |
42,50 € |
2er-Gruppe |
60 Minuten |
57,50 € |
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3er-Gruppe |
30 Minuten |
23,00 € |
3er-Gruppe |
45 Minuten |
30,00 € |
3er-Gruppe |
60 Minuten |
40,00 € |
Unterricht |
wöchentliche Unterrichtszeit |
Kosten pro Monat |
Klavierunterricht (Einzelunterricht für Kinder und Erwachsene) |
30 Minuten |
55,00 -€ |
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45 Minuten |
82,50 € |
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60 Minuten |
110,00 € |
Unterricht |
wöchentliche Unterrichtszeit |
Kosten pro Monat |
Musikalische Früherziehung |
45 Minuten |
22,00 € |
Musikalische Grundausbildung |
45 Minuten |
22,00 € |
Flötenunterricht (in Kleingruppen) |
45 Minuten |
22,00 € |
Unterrichts-Satzung:
§1 Während der Ferien der Schule, sowie an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt, die Entgeldzahlungspflicht wird davon nicht berührt (Jahresentgelt). Es wird wöchentlich eine Unterrichtseinheit erteilt, sofern dies nicht gesondert festgelegt wird. Vom Schüler nicht wahr genommene Stunden können nicht vom Honorar abgezogen werden, durch den Lehrer ausgefallene Stunden werden nachgegeben oder vertreten. Das Jahresentgelt, zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses, ist in 12 gleichen Teilbeträgen im Voraus per Lastschriftverfahren zu zahlen. Der Unterricht kann zum 1. März oder 1.September gekündigt werden.
$2 Das im Vertrag angegebene Unterrichtsentgelt bezieht sich auf die vertraglich vereinbarte Unterrichtsdauer und die gewählte Gruppenstärke. Verändert sich die vertraglich vereinbarte Unterrichtsdauer oder ändert sich die Anzahl der Gruppenmitglieder mit Zustimmung der Musikschule, wird das Unterrichtsentgelt mit Wirkung ab dem 1. Des nächsten Monats entsprechend angepasst. Erhöht sich mit Zustimmung der Mehrheit der Gruppenmitglieder (bei Minderjährigen mit Zustimmung der vertragsschließenden Personen) die Unterrichtsdauer oder verringert sich die Anzahl der Gruppenmitglieder, ist die Musikschule berechtigt, auch ohne Zustimmung des Vertragspartners / der Vertragspartnerin mit Wirkung zum 1. Des nächsten Monats das Unterrichtsentgelt zu erhöhen. Ist der Vertragspartner / die Vertragspartnerin mit der Erhöhung des Entgelts nicht einverstanden, kann er / sie den Unterrichtsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 1. des darauffolgenden Monats kündigen.
§3 Die Musik-ImPuls Musikschule ist befugt, das Musikschulentgelt anzugleichen. Die diesbezügliche Mitteilung der Musikschule wird zum nächstmöglichen Termin wirksam. Die Angleichung muss unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich erklärt werden. Ist der Vertragspartner / die Vertragspartnerin mit der Erhöhung nicht einverstanden, kann er / sie den Unterrichtsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 1. des darauffolgenden Monats kündigen. Für den Fall des Verzugs sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Zum Ersatz von Aufwendungen für Porto und Vordrucke werden für jede Mahnung Mahnkosten i Höhe von 5€ erhoben. Verspätet sich die Honorarzahlung um mehr als einen Monat, so ist der gesamte Honorarbeitrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig.
§4 Die Ferien in NRW sowie gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei. Das Unterrichtsentgelt ist weiter zu entrichten, da die monatliche Entgeltzahlung auf einem Jahresbeitrag beruht, der durch 12 geteilt wurde.
§5. Bei schulinternen Veranstaltungen kann der Unterricht ersatzlos entfallen.
§6. Der Unterricht ist an keinen bestimmten Unterrichtsraum/Unterrichtsort gebunden.
§7 Kündigungen müssen schriftlich erklärt werden. Der Unterricht kann zum 1.März oder 1.September gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens 2 Monate vorher schriftlich eingegangen sein. Der Vertragspartner / Die Vertragspartnerin ist zur Zahlung des Entgelts auch – dann verpflichtet, wenn der Musikschüler / die Musikschülerin am Unterricht nicht teilgenommen hat.
Bei längerer Verhinderung des Musikschullehrers / der Musikschullehrerin bemüht sich die Musikschule um eine Vertretung. Bei kürzerer Verhinderung des Musikschullehrers / der Musikschulleiter wird der Unterricht innerhalb von acht Wochen nach dem Ausfall nachgegeben oder ebenfalls vertreten.
§8 Der Vertragspartner / die Vertragspartnerin erklärt sein / ihr Einverständnis mit der Verarbeitung der angegeben personenbezogenen Daten für die erforderlichen Zahlungsverfahren und für statistische Zwecke. Die Musikschule verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
§9 Die Musik-Impuls-Musikschule ist nach §4 Nr.21 UStG umsatzsteuerbefreit, die Mehrwertsteuer kann somit nicht ausgewiesen werden.
§10 Kann der Unterricht, ohne Verschulden der Musik-ImPuls-Musikschule, nicht stattfinden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Musikschule für Gesang und Klavier in Ahlen und Enniger