google-site-verification: googlee0adcb6364c1b316.html Preise

Unterricht

wöchentliche Unterrichtszeit

Kosten pro Monat

Gesangsunterricht für Erwachsene und Kinder

30 Minuten

 55,00 -€

 

45 Minuten

 82,50 €

 

60 Minuten

110,00 €

Unterricht

wöchentliche Unterrichtszeit

Kosten pro Monat

Kinderstimmbildung (Gruppenunterricht für Kinder)

 

 

2er-Gruppe

30 Minuten

 32,50 -€

2er-Gruppe

45 Minuten

 42,50 €

2er-Gruppe

60 Minuten

 57,50 €

 

 

 

3er-Gruppe

30 Minuten

 23,00 €

3er-Gruppe

45 Minuten

 30,00 €

3er-Gruppe

60 Minuten

 40,00 €

Unterricht

wöchentliche Unterrichtszeit

Kosten pro Monat

Klavierunterricht (Einzelunterricht für Kinder und Erwachsene)

30 Minuten

 55,00 -€

 

45 Minuten

 82,50 €

 

60 Minuten

110,00 €

Unterricht

wöchentliche Unterrichtszeit

Kosten pro Monat

Musikalische Früherziehung

45 Minuten

 22,00 €

Musikalische Grundausbildung

45 Minuten

 22,00  €

Flötenunterricht                         (in Kleingruppen)

45 Minuten

 22,00 €

Unterrichts-Satzung:

§1 Während der Ferien der Schule, sowie an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt,                                       die Entgeldzahlungspflicht wird davon nicht berührt (Jahresentgelt). Es wird wöchentlich eine  Unterrichtseinheit erteilt, sofern dies nicht gesondert festgelegt wird. Vom Schüler nicht wahr genommene Stunden können nicht       vom Honorar abgezogen werden, durch den Lehrer ausgefallene   Stunden werden nachgegeben oder vertreten.              Das Jahresentgelt, zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses, ist in 12 gleichen Teilbeträgen im Voraus per Lastschriftverfahren zu zahlen. Der Unterricht kann zum 1. März oder 1.September gekündigt werden.

$2 Das im Vertrag angegebene Unterrichtsentgelt bezieht sich auf die vertraglich vereinbarte  Unterrichtsdauer        und die gewählte Gruppenstärke. Verändert sich die vertraglich vereinbarte Unterrichtsdauer oder ändert sich           die Anzahl der Gruppenmitglieder mit Zustimmung der Musikschule, wird das Unterrichtsentgelt mit Wirkung ab     dem 1. Des nächsten Monats entsprechend angepasst. Erhöht sich mit Zustimmung der Mehrheit der Gruppenmitglieder (bei Minderjährigen mit Zustimmung der vertragsschließenden Personen) die             Unterrichtsdauer oder verringert sich die Anzahl der Gruppenmitglieder, ist die Musikschule berechtigt,                     auch ohne Zustimmung des Vertragspartners / der Vertragspartnerin mit Wirkung zum 1. Des nächsten Monats            das  Unterrichtsentgelt zu erhöhen. Ist der Vertragspartner / die Vertragspartnerin mit der Erhöhung des Entgelts   nicht einverstanden, kann er / sie den Unterrichtsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum                     1. des darauffolgenden Monats kündigen.

§3 Die Musik-ImPuls Musikschule ist befugt, das Musikschulentgelt anzugleichen. Die diesbezügliche Mitteilung       der Musikschule wird zum nächstmöglichen Termin wirksam.  Die Angleichung  muss unter Einhaltung einer Frist      von einem Monat schriftlich erklärt werden.  Ist der Vertragspartner / die Vertragspartnerin mit der Erhöhung nicht einverstanden, kann er / sie den Unterrichtsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 1. des darauffolgenden  Monats kündigen. Für den Fall des Verzugs sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.               Zum Ersatz von Aufwendungen für Porto und Vordrucke werden für jede Mahnung Mahnkosten i  Höhe von 5€ erhoben. Verspätet sich die Honorarzahlung um mehr als einen Monat, so ist der gesamte Honorarbeitrag bis            zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig.

§4 Die Ferien in NRW sowie gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei. Das Unterrichtsentgelt ist weiter zu      entrichten, da die monatliche Entgeltzahlung auf einem Jahresbeitrag beruht, der durch 12 geteilt wurde.

§5. Bei schulinternen Veranstaltungen kann der Unterricht ersatzlos entfallen.

§6. Der Unterricht ist an keinen bestimmten Unterrichtsraum/Unterrichtsort gebunden.

§7 Kündigungen müssen schriftlich erklärt werden. Der Unterricht kann zum 1.März oder 1.September gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens 2 Monate vorher schriftlich  eingegangen sein.  Der Vertragspartner / Die Vertragspartnerin ist zur Zahlung des Entgelts auch – dann verpflichtet, wenn der Musikschüler / die Musikschülerin am Unterricht nicht teilgenommen hat.

Bei längerer Verhinderung des Musikschullehrers / der Musikschullehrerin bemüht sich die Musikschule um eine Vertretung. Bei kürzerer Verhinderung des Musikschullehrers / der Musikschulleiter wird der Unterricht innerhalb   von acht Wochen  nach dem  Ausfall nachgegeben oder ebenfalls vertreten.

 §8 Der Vertragspartner / die Vertragspartnerin erklärt sein / ihr Einverständnis mit der Verarbeitung  der angegeben personenbezogenen Daten für die erforderlichen Zahlungsverfahren und für statistische Zwecke. Die Musikschule verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

§9 Die Musik-Impuls-Musikschule ist nach §4 Nr.21 UStG umsatzsteuerbefreit, die Mehrwertsteuer  kann somit nicht ausgewiesen werden.

§10 Kann der Unterricht, ohne Verschulden der Musik-ImPuls-Musikschule, nicht stattfinden,  besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Musikschule für Gesang und Klavier in Ahlen und Enniger

Tastatur3
Website_Design_NetObjects_Fusion
Musik-ImPuls_Final_14042015